Moderne Immobilien Gerike GmbH
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Willkommen!

Wir als zugelassene Ausstellungsfirma nach §21 der EnEV2014 erstellen alle Arten von Energieausweisen

 

Was heißt das?

 

Zunächstmal gibt es Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude.

Diese gliedern sich in verbrauchsorientierte und bedarfsorientierte Ausweise auf.

Generell muß immer ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden der Ihre Immobilie auf normierter Basis wiederspiegelt und große Aussagekraft hat.

Unter besonderen Umständen kann auch ein verbrauchsorientiert Energieausweis erstellt werden. Dieser spiegelt aber überwiegend das Nutzerverhalten der letzten 3 Jahre wieder und nicht die Qualität der Immobilie.

 

 

Musterenergieausweis:

Wann benötigtigen Sie einen Energieausweis ?

Spätestens für Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen Energieausweis

Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt und dauerhaft genutzt werden soll, braucht einen Energieausweis. Außerdem ist ein Ausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder neu vermieten möchten.

Mit dem Dokument sollen Kauf- oder Mietinteressenten über die energetischen Kennwerte des Gebäudes informiert werden. Den Energieausweis müssen Sie aber nur bei einem Nutzerwechsel vorlegen. Solange Sie Ihr Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten, brauchen Sie also keinen Energieausweis. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben daher keinen Anspruch, den Energieausweis zu sehen.

Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden in der EnEV beschrieben.

Bauherren oder Eigentümer müssen sicherstellen, dass sie vom Planer oder Architekten einen erforderlichen Ausweis erhalten. Gleiches gilt, wenn ein Gebäude umfassend saniert und dabei eine energetische Gesamtbilanzierung nach EnEV durchgeführt wird, wie es beispielsweise eine Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus erfordert. Einzelmaßnahmen wie beispielsweise ein Austausch der Fenster erfordern keine aufwändige Gesamtbilanzierung des Gebäudes, um die KfW-Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Vermieter dürfen die Kosten für den Energieausweis nicht auf die Mieter umlegen. Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften haben bei Verkauf oder Vermietung ihrer Wohnung einen Anspruch gegen die Gemeinschaft, dass sie den Ausweis rechtzeitig erhalten. Die Kosten sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.

Auch wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als Eigentümer selbst bewohnen und daher keinen Energieausweis benötigen, lohnt sich bei steigenden Energiepreisen in vielen Fällen eine Dämmung oder Heizungserneuerung. Wichtig ist eine fachkundige und unabhängige Beratung, damit die Maßnahmen gut aufeinander abgestimmt sind und fachgerecht durchgeführt werden.

 

 

Welcher Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?

 

Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes

Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

 

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt

          X

 

 

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt

        X

         X

 

  • mit 1-4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977

      X

       X

 

  • mit 5 und mehr Wohneinheiten

     X

      X

 

Außerdem kann nur ein Bedarfsausweis ausgestellt werden, wenn die Heizkosten- bzw. Verbrauchsabrechnungen der vergangenen drei Jahre nicht vollständig vorliegen. Dies kann beispielsweise dann zutreffen, wenn dezentral über Gasetagenheizungen geheizt wird oder das Gebäude vor Kurzem umfassend modernisiert wurde.

Für Neubauten wird ebenfalls grundsätzlich ein Bedarfsausweis ausgestellt.

Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gewerbe- oder Einkaufszentren und ähnliche Gebäude benötigen einen so genannten "Energieausweis für Nichtwohngebäude". Dieser unterscheidet sich vom Ausweis für Wohngebäude vor allem dadurch, dass auch die Energiebedarfe für die Lüftungs- und Klimaanlage sowie die Beleuchtung des Gebäudes in den Endenergiekennwert einfließen. Gibt es in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, sind unter Umständen zwei getrennte Energieausweise erforderlich.

 

Wann müssen Sie den Energieausweis vorlegen?

Mieter bzw. Käufer sollen die Möglichkeit haben, den Energieausweis bei ihrer Entscheidung über den Abschluss eines Miet- bzw. Kaufvertrags zu berücksichtigen. Sie müssen den Energieausweis also rechtzeitig vor Vertragsabschluss zur Kenntnis nehmen können, beispielsweise als Aushang bei der Besichtigung des Objekts. Möglich ist es auch, die Ausweisdaten per E-Mail oder Fax zu übermitteln. Die Pflicht zur Vorlage umfasst das ganze Dokument, also einschließlich der Modernisierungsempfehlungen, sofern der Ausweis welche beinhaltet.

Vermieter müssen den Ausweis spätestens bei der Objektbesichtigung vorlegen oder aushändigen. Die früher übliche Vorgehensweise, den Ausweis gar nicht oder nur dann vorzuzeigen, wenn der Kauf- oder Mietinteressent ausdrücklich danach fragt, ist nicht mehr zulässig. Auch wenn keine Besichtigung des Objekts stattfindet, müssen Verkäufer oder Vermieter den Ausweis vorlegen oder übersenden, und zwar spätestens dann, wenn ein Interessent sie dazu auffordert. Spätere Käufer oder Mieter der Immobilie müssen darüber hinaus ein Exemplar oder eine Kopie des Ausweises erhalten.

 

Was ist bei Wohnungsanzeigen wichtig?

Die derzeit gültige Energieeinsparverordnung hat den Energieausweis als Informationsquelle bei der Immobiliensuche gestärkt. So müssen die wichtigsten energetischen Kenndaten des Ausweises - insbesondere der Energiebedarf oder -verbrauch und der Energieträger (zum Beispiel Öl oder Gas) für die Heizung ebenso wie die Art der Beheizung - bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.

Liegt ein nach dem 1. Mai 2014 ausgestellter Energieausweis für Wohngebäude mit einer bestimmten Effizienzklasse vor, muss auch diese veröffentlicht werden. Bei älteren Ausweisen, die noch keine Effizienzklasse haben, können Sie den Kennwert in die Klasse umrechnen (lassen) und in der Anzeige freiwillig angeben. Da die notwendigen Daten nicht immer leicht zu finden sind, hat die Bundesregierung zur EnEV 2014 eine Arbeitshilfe für "alte" Ausweise veröffentlicht.

Auf die Angaben zum Energieausweis in Immobilienanzeigen dürfen Sie nur noch in Ausnahmefällen verzichten. Dazu zählt, wenn es sich nicht um eine kommerzielle Wohnungsannonce handelt (zum Beispiel am schwarzen Brett einer Hochschule). Oder wenn zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Anzeige aufgeben, noch kein Energieausweis für die Immobilie vorliegt.

 

Tipps: So checken Sie den Energiestandard bei der Besichtigung

Anstatt sich ausschließlich auf den Energieausweis zu verlassen, empfehlen wir Ihnen, bei einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung auch auf folgende Details zu achten oder gezielt danach zu fragen:

  • Wärmedämmung: Optimal ist eine Dämmung aller Außenwände, der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke, bzw. des Dachstuhls (bei ausgebautem Dachgeschoss).
  • Fenster: Eine Wärmeschutzverglasung aus 2 Scheiben sollte der Mindeststandard sein. Fenster und Türen sollten winddicht sein.
  • Lage einer Wohnung im Gebäude: Wenn die Wohnung großflächig an Außenwände bzw. an unbeheizte Gebäudeteile oder -anbauten grenzt, benötigt sie vermutlich deutlich mehr Heizenergie als eine von beheizten Räumen umgebene Wohnung. Fragen Sie auch nach früheren Heizkostenabrechnungen.
  • Brennstoffe: Der Brennstoff der Heizungsanlage beeinflusst maßgeblich die Energiekosten. Vorsicht bei direkt elektrisch betriebenen Heizungen (zum Beispiel Infrarotheizungen oder Nachtspeichergeräten). Diese sind meist sehr kostenintensiv.
  • Warmwasser: Bei häufigem und hohem Warmwasserverbrauch ist die zentrale Erwärmung kostengünstiger. Bei niedrigem Warmwasserbedarf dagegen kann eine elektrische Erwärmung durch moderne, elektronisch geregelte Durchlauferhitzer die günstigere Variante sein. Die Verbraucherzentrale NRW gibt konkrete Spartipps für Durchlauferhitzer und Zentralheizungen.

Energieausweise sind in der Regel zehn Jahre lang gültig.

 

Ob Energieberatung, Energieausweis oder die tatsächliche Umsetzung sinnvoller Maßnahmen - wir stehen Ihnen mit unseren Leistungen zur Seite.  Wir helfen und beraten Sie gerne umfassend- rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

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